Münzen und ihre Geschichte....

....sind faszinierend & spannend !!!

MÜNZGESCHICHTE bis 1871

   Die Münzhoheit oder das sogenannte 'Münzregal' lag in der Zeit des Mittelalters bei den Fürsten und den Städten. Es gab diverse Münzen, welche mit Namen wie Heller, Scherf, Pfennig, Schwaren, Dreiling, Deut, Sechsling, Kreuzer, Groat, Stüber, Schilling, Groschen, Batzen, Taler, Mark, Dukaten oder Gulden und auch anders bezeichnet wurden. Durch den überregionalen Handel, beispielsweise durch die Hanse mit den Hansestädten Münster, Soest, Herford & Minden, sowie durch die Stellung der Kaiser im Heiligen Römischen Reich, bildeten sich nur allmählich Standardwährungen heraus, was erst 1871 letztendlich in Deutschland abgeschlossen war. Durch massenhafte Herausgabe von Scheidemünzen wurde jedoch desöfteren die gesetzlich festgesetzten Nominalmünzkurse zwischen Großmünzen und Kleinmünzen aufgespalten und somit der Inflation Vorschub geleistet.    

Das Königreich Hannover.

Im Kurfürstentum Braunschweig-Lüneburg, dem sogenannten Kurhannover galt 1813 als Landeswährung der Thaler, welcher in 24 Gutegroschen zu je zwölf Pfennigen oder in 36 Mariengroschen zu je acht Pfennig unterteilt war. Das große Zwei-Drittel-Taler-Stück entsprach damit 16 Gutegroschen oder 24 Mariengroschen. Genannt wurde das Geldstück auch 'Gulden' und da 18 dieser Gulden gleich 12 Taler waren, nannte man ihn auch den '18-Gulden-Fuß'.

Die kleinste ausgeprägte vollwertige Silbermünze war 'Ein-Zwölftel-Taler-Stück', auch 2 Gutegroschen oder 3 Mariengroschen genannt. Münzen von geringerem Wert waren aus einer minderwertigen Legierung oder Kupfer. Man war nicht verpflichtet diese in größeren Mengen annehmen, sie dienten nur zur Ausgleich von Zahlungen bis zum 'Ein-Zwölftel-Taler-Stück'. Solche Scheidemünzen waren in Hannover ein vierundzwanzigstel Taler = ein Gutegroschen, ein Mariengroschen und vier Pfennig sowie ein Mattier (Matthiasgroschen) oder halber Mariengroschen aus Silber und Zwei- bzw. Ein-Pfennig-Stücke aus Kupfer.

Die Goldmünzen standen in keinem Verhältnis zu den Silbermünzen. Der Preis dieser sogenannten 'Handelsmünzen' richtete sich nach dem aktuellem Goldpreis. Ein Dukat (bis 1831 geprägt) entsprach 1813 in etwa 2 Talern 17 Gutegroschen. An ihre Stelle traten 'Pistolen' welche ursprünglich 5 Taler wert waren und 1813 noch 4 Taler 20 Gutegroschen galten.

Neben den im Lande geprägten Münzen waren die unterschiedlichsten Münzen 'fremden Gepräges' im Umlauf.

Hinzu kamen die Münzen aus den neu hinzugekommenen Gebietsteilen, welche natürlich auch ihre eigenen Währungen hatten. In Ostfriesland galt der Preußische Kurant, bei der aus einer Mark Silber 14 Taler (21 Gulden) geprägt worden waren. Als Scheidemünze war, nach niederländischen Vorbild, der Stüber üblich. In Hildesheim galt ebenfalls der Preußische Courant, im Emsland das Conventions-Geld und in der Grafschaft Bentheim wurde in holländischem Geld gerechnet. Das Nebeneinander (18-, 20- und 21-Gulden-Fuß) wurde durch eine Vielzahl von Verordnungen geregelt.


Im November 1817 übernahm das Königreich Hannover den Conventions-Fuß, nach dem '20-Gulden-Fuß', als Landesmünze. Dieses ging nicht von heute auf morgen vonstatten. Conventionsmünzen wurden bereits seit 1816 geprägt. Die alten 'Ein-Zwölftel-Taler-Stücke' wurden jedoch nicht eingeschränkt, sie wurden noch bis 1839, mit dem Bildnis des jeweiligen Königs, weitergeprägt.

Wiederum war das 'Zwei-Drittel-Taler-Stück', mit dem Pferd auf der Vorderseite, größte Scheidemünze mit der Wertbezeichnung '16 Gute Groschen'. Gleich bewertet wurden die 'gerechte Conventions-Münze fremder Landesherrschaften, auf welcher in der Inschrift angegeben ist, wieviel aus der Mark fein geprägt sind'. Namentlich werden braunschweigische, hessische und sächsische Münzen aufgeführt.

Seit Januar 1818 wechselte man bei der Berechnung von Mariengroschen auf die Gutegroschen zu 12 Pfennigen. Die silbernen Scheidemünzen des Kassen-Geldes wurden dem Conventions-Geld gleichgestellt, die kupfernen Scheidemünzen blieben unverändert. Bis auf geringe Ausnahmen war die 'fremde' Scheidemünze im Königreich verboten.

Der Wert der Goldmünzen wurde neu festgesetzt. Der Dukaten entsprach nun ein Taler 23 Gutegroschen 1 Pfg. Conventions-Münze. die Pistole 5 Taler vier Gutegroschen und 5 Pfennige.


Durch das Münzgesetz vom April 1834 wurde die Angleichung des hannoverschen Geldwesens an das der Nachbarländer durch die Übernahme des preußischen 14-Taler-Fußes verordnet.

Die Hauptsilbermünzen, der Taler, wurde aus '12lötigem Silber', (25% Kupfer) nach heutiger Rechnung, oder aus feinem Silber geprägt. In beiden Fällen trugen sie die Angabe 'XIV eine feine Mark', das soll heißen: aus einer Mark feinen Silbers wurden 14 Taler geprägt. Die Einteilung des Talers in 24 Gutegroschen zu je 12 Pfennig wurde  beibehalten. Neben dem Taler gab es den 1/6 Taler und den 1/12 Taler (zwei Gutegroschen). Diese Münzen wurden Courant-Münzen genannt. Neben den eigenen Taler-Münzen war die Annahme der preußischen Taler-Münzen zugelassen, aber nicht die der kleineren Werte.

Als Scheidemünzen wurden Gutegroschen, Sechs- und Vier-Pfennig-Stücke in Silber und Zwei und Ein-Pfennig-Stücke in Kupfer, geschlagen. Scheidemünzen dienten nach wie vor zur 'Ausgleichung der Corant-Münzen bis zu Zweigutegroschen und zu kleineren Zahlungen unter diesem Betrag'. Es durften nur einheimische Scheidemünzen angenommen werden. Es gab marginale Abweichungen im regionalen Umfeld, die Bremen Groten und die Hamburger und Dänischen Schillinge sowie der Stüber in Ostfriesland.
 Als zugelassene 'neue Zweidrittel-Stücke' galten die Fürstlich-Lüneburgischen Münzen, die zwischen 1690 und 1705 in Celle geprägt worden waren, die der Städte Lüneburg (1702), Goslar (nach 1705 noch vier Jahrgänge von Zwei- und Eindrittel-Stücken und Hildesheim (bis 1746). Parallel wurden Zweidrittel-Stücke 'von Preußischem und Brandenburgischen, von Sächsischem, vom Braunschweigischem und vom Mecklenburgischen Gepräge' zugelassen. In Hannover wurden 1839 die letzten Zweidrittel-Stücke aus 'feinem Silber' geprägt. Die späteren Taler enthielten 25 Prozent Kupfer. Der Wert der Zweidrittel-Stücke betrug 1848 18 Gutegroschen 6 Pfennige in Kurant-Geld.

Der Kurs der Goldmünzen wurde 1835 festgelegt. Der Dukaten galt 3 Taler, 6 Gutegroschen, die Pistole 5 Taler 16 Gutegroschen. Der Wert blieb weitgehend konstant.

Das Königreich Hannover wurde 1854 Mitglied des unter der Führung Preußens gebildeten Zollvereins. Außer Österreich, Mecklenburg, Schleswig und Holstein waren alle Länder des Deutschen Bundes Mitglied. Eine der Bedingungen war die Annahme der Dresdener Münzkonvention vom Juli 1838, durch welche das Münzwesen 'in den Ländern der contrahierenden Staaten geordnet werden' sollte. In den nördlichen Ländern sollte demnach der 14-Taler-Fuß welcher seit 1834 in Hannover eingeführt war oder in den südlichen Ländern der 24½-Gulden-Fuß als ausschließlicher Münzfuß gelten. Novum war die Vereinsmünze im Wert von 2 Talern oder 3½ Gulden, welche den gegenseitigen Verkehr erleichtern sollte, da sie den beiden Münzfüßen entsprach. Die hannoversche Münze erhielt die vorgeschriebene Umschrift 'VEREINSMÜNZE. 2 THALER – 3½ GULDEN. VII EINE FEINE MARK'

Im Januar 1857 wurde im Wiener Münzvertrag der Vereinstaler in Österreich und den überwiegenden Staaten des Deutschen Zollvereins als Zahlungsmittel vereinbart. An Stelle des bisherigen Münzgewichts der 'Kölnischen Mark' zu 233,85g, welche in 14 Talern ausgeprägt wurde, trat das 'Pfund in der Schwere von 500 französischen Grammen', welches in 30 Talern geprägt werden sollte.

Durch königliches Patent vom Juni 1857 wurde der Münzvertrag in Hannover öffentlich gemacht und in Kraft gesetzt. Es sollten 2-Taler-Stücke, Taler und 1/6 Taler-Stücke geprägt werden. Taler und Doppeltaler wurden auch Ein- bzw. Zwei Vereinstaler genannte, sie waren die sog. 'Vereins-Münzen'. Das 1/6-Taler-Stück und solche nach dem 14-Taler-Fuß geprägten Münzen blieben die Courant-Münzen. Diese wurden den Courantmünzen der anderen Mitglieder des Zollverein gleichgesetzt. Die alten Zwei-Drittel-Stücke und Conventionsgulden waren noch immer im Umlauf. Der Wert wurde 'bei allen an die Königlichen Cassen zu leistenden, auf Courant lautenden Zahlungen' bei denen 'nach dem 18-Gulden-Fuß ausgeprägten sogenannten Cassen-Zweidrittel-Stücken' auf 23 Groschen, die 1-Drittel-Stücke auf 11 Groschen 5 Pfennig, die 'nach dem 20-Gulden-Fuß ausgeprägten sogenannten Conventionsgulden' auf 20 Groschen 9 Pfennigen und schließlich die 1/6-Taler-Stücke zu 5 Groschen 2 Pfennig festgesetzt.

Im Münzgesetz vom Juni 1857 wurde im Königreich die Teilung des Thalers neu geregelt. Nach sächsischem Vorbild wurde der Taler in 30 Groschen zu je 10 Pfennig geteilt. Das 1/12-Taler-Stück, bisher Courant-Münze, wurde jetzt Scheidemünze. Es galt nicht mehr 2 sondern 2½ Groschen. Als weitere Scheidemünzen sollten Groschen- und 1/2-Groschen-Stücke in Silber und 2 und 1-Pfennig-Stücke in Kupfer geprägt werden. Die alten Scheidemünzen wurden offiziell eingezogen und gegen neue umgetauscht. Im Oktober 1858 wurden die alten Kupfermünzen im Wert herabgesetzt. Gleichzeit änderte sich der Wert der silbernen Scheidemünzen, der Wert der Pfennige, welche sie enthielten, wurde von 1/288 auf 1/300 herabgesetzt. Ab Oktober sollten silberne Scheidemünzen bei Zahlungen an die 'herrschaftlichen Cassen' nicht mehr angenommen werden.
In den Ländern des Deutschen Zollvereins werden die Dukaten abgeschafft. Dafür wurde eine neue Handelsmünze, die 'Krone' geschaffen. Sie war zu 90% aus Gold und 45 Stück sollten aus einem Pfund Gold geprägt werden. Die 11,11 g schweren Kronen und die halben Kronen sollten auf der Rückseite das Bildnis des jeweiligen Landesherren und auf der Vorderseite den Nominal in einem Eichkranz zeigen. Die Krone hatte einen Wert von 9 Talern, 5 Gutegroschen 6 Pfennige, oder 9 Taler, 6 Groschen und 9 Pfennige nach der neuen Einteilung des Talers. Der Wert schwankte zeitweise zwischen 8 Taler (1859) und 9 Taler 10 Groschen (1865). Pistolen von Staaten des Zollvereins blieben beim Kurs von 5 Taler 12 Gutegroschen ( 5 Taler 13 Groschen 8 Pfennig). Die Pistolen anderer Staaten sollten nicht mehr angenommen werden.


Hannover ist 1866 preußisch geworden. Durch eine preußische Verordnung vom August 1867 sind die im vormaligen Königreich Hannover nach der Talerwährung ausgeprägten Kurantmünzen und Silberscheidemünzen den Preußischen Landesmünzen gleichgestellt. Der preußische Silber-Groschen war in 12 Pfennige geteilt, nun galten '10 Hannoversche Pfennige gleich zwölf Preußischen Pfennigen'.

Nach der Einführung der einheitlichen Mark 'Reichsmark' 1871 (⅓ des Vereinstalers) wurden die älteren Landesmünzen nach und nach außer Kurs gesetzt. Zum 1. April 1874 auch alle vor 1871 geprägten Goldmünzen sowie die Conventions-Taler und ihre Teilstücke.

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